VERFAHRENSBEISTANDSCHAFTEN

Als Verfahrensbeistand (auch „Anwalt des Kindes“ genannt) vertrete ich Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren. In diesen Verfahren geht es um die elterliche Sorge für das Kind, den Umgang des Kindes mit seinen Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen oder die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gegen das Kind.

Ich trete in diesen Verfahren durch einen Gerichtsbeschluss an die Seite des Kindes, ermittele seinen Willen und vertrete diesen im Verfahren, soweit er nicht im Widerspruch zu seinem Wohl steht. Ich bin der rechtliche Interessenvertreter des Kindes für die Zeit des Verfahrens. Dazu gehört auch die Begleitung des Kindes während des Verfahrens – mit den Zielen, die Belastungen für das Kind gering zu halten, auf eine zügige Verfahrensführung zu achten und das Kind umfassend über das Verfahren und seinen Ausgang zu informieren.

Hierzu führe ich Gespräche mit dem Kind, seinen Eltern und wichtigen Bezugspersonen, begleite das Kind zur richterlichen Anhörung und nehme an Anhörungsterminen teil, in denen ich die Sichtweise und die Bedürfnisse des Kindes einbringe und durchzusetzen versuche.

Außerdem ist es fast immer auch meine Aufgabe, zu versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden und einen konflikthaften Verfahrensverlauf zu vermeiden.

Ich arbeite als Verfahrensbeistand seit 14 Jahren für die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Krefeld, Bottrop und Kempen sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf.