BERATUNG

Ich berate freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendämter zu strukturellen Fragen des häuslichen und institutionellen Kinderschutzes.

Dabei geht es um die Etablierung von tauglichen Strukturen und Abläufen zur guten Umsetzung des jeweiligen Schutzauftrags zum Kindeswohl – sowohl, wenn es um die Bearbeitung von (Verdachts-)Fällen von Kindeswohlgefährdungen im häuslichen Umfeld des Kindes geht, als auch zu Fragen, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu sicheren Orten für Kinder gemacht werden können (institutionelle Schutzkonzepte).

Dabei ist immer der Spagat zu meistern zwischen gesetzlichen Regelungen, fachlichen Ansprüchen sowie ökonomischen und personellen Rahmenbedingungen der Kund*innen.

Neben der Implementierung von Verfahrensabläufen umfasst meine Beratung auch die Ermittlung von Fortbildungsbedarfen und die Evaluation von vorgenommenen Veränderungen – ebenso wie die Gestaltung von Leitbildprozessen zu Kinderschutzaspekten.

In den vergangenen Jahren habe ich sowohl Jugendämter, z.B. in Krefeld, als auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich beraten und bei Veränderungsprozessen begleitet.

Exemplarische, aktuelle Beratungsprojekte:

  • Ich untersuche gemeinsam mit meiner Kollegin Kathleen Bruns im Auftrag des KiTa-Verbundes Sankt Nikolaus Wesel alle Verdachtsfälle auf institutionelle Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte in den Einrichtungen des Trägers. Damit leisten wir einen Beitrag zur Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes des Trägers. Daneben implementieren wir bei dem Träger partizipativ erarbeite Leitbilder zur gewaltfreien und grenzachtenden Erziehung in den Einrichtungen.
  • Ich arbeite als Experte für das Thema „Kinderschutz“ im digitalen Qualifizierungsprogramm „Praxisanleitung digital“ in Trägerschaft des `Internationalen Zentrums für Professionalisierung der Elementarpädagogik´ (pep) der Karl-Franzens-Universität Graz unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Catherine Walter-Laager.