häuslicher kinderschutz

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Früherkennung von Gefährdungslagen

Unterstützungs-angebote für Familien

Gestaltung von Schnittstellen

Wir beraten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendämter zu strukturellen Fragen des häuslichen Kinderschutzes gem. §8a SGB VIII.

Dabei befassen wir uns gemeinsam mit unseren Kund*innen mit der Etablierung von tauglichen Strukturen und Abläufen zur Umsetzung des jeweiligen Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII oder § 4 KKG. Früherkennung von Gefährdungslagen sind ebenso in unserem Fokus, wie passende Interventionen in Form von Unterstützungsangeboten für Familien oder die Gestaltung von Schnittstellen zu anderen Akteur*innen des Kinderschutzes. Denn für uns gelingt Kinderschutz nur in einer starken Verantwortungsgemeinschaft.

Neben der Implementierung von Verfahrensabläufen umfasst unsere Beratung auch die Ermittlung von Fortbildungsbedarfen und die Evaluation von vorgenommenen Veränderungen.