verfahrens-beistandschaften
Als Verfahrensbeiständ*innen (auch „Anwält*in des Kindes“ genannt) vertreten wir Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren.
In diesen Verfahren geht es um die elterliche Sorge für das Kind, den Umgang des Kindes mit seinen Eltern und weiteren wichtigen Bezugspersonen oder um die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen gegen das Kind.
Wir treten in diesen Verfahren durch einen Gerichtsbeschluss an die Seite des Kindes, ermitteln seinen Willen und vertreten diesen im Verfahren, soweit er nicht im Widerspruch zu seinem Wohl steht. Für die Zeit des Verfahrens sind wir die rechtlichen Interessenvertreter*innen des Kindes. Dazu gehört auch die Begleitung des Kindes während des Verfahrens – mit den Zielen, die Belastungen für das Kind gering zu halten, auf eine zügige Verfahrensführung zu achten und das Kind umfassend über das Verfahren und seinen Ausgang zu informieren.
Hierzu führen wir Gespräche mit dem Kind, seinen Eltern und wichtigen Bezugspersonen, begleiten das Kind zur richterlichen Anhörung und nehmen an Anhörungsterminen teil, in denen wir die Sichtweise und die Bedürfnisse des Kindes einbringen und versuchen durchzusetzen.
Außerdem ist es fast immer auch unsere Aufgabe, zu prüfen, ob eine einvernehmliche Regelung zu entwickeln ist, um einen konflikthaften Verfahrensverlauf zu vermeiden.
Wir arbeiten als Verfahrensbeiständ*innen für:
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Amtsgericht Duisburg
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Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
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Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
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Amtsgericht Oberhausen
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Amtsgericht Krefeld
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Amtsgericht Kempen
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Oberlandesgericht Düsseldorf